§ 70 (FeV) Kurs - MPU Nachschulung
Sie haben eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) absolviert und im Ergebnis von Ihrer Begutachtungsstelle eine Kursempfehlung für einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 (FeV) erhalten?
Dann sind Sie Ihrem Führerschein schon ein gutes Stück näher!
Auch wenn Ihre MPU-Gutachterin bzw. Ihr MPU-Gutachten bei Ihnen noch einen Bedarf für eine MPU Nachschulung sieht, können Sie nach erfolgreicher Absolvierung eines § 70 Kurses gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Ihren Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde zurückbekommen.
Aktuelle Termine finden Sie hier:
Paragraf 70 Kurs für Alkohol- oder Drogenauffällige
Ihre Vorteile
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